9L1A5286-2.jpg Foto: Thomas Warnack

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Medizinprodukte (MPG)

Fragen und Anregungen? Wir sind gerne für Sie da.

Telefon 07445 8512-0
lehrbereich@drk-ls.de

Medizinproduktebeauftragte unterstützen die Betreiber bei der Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in der Praxis. Sie tragen zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei.

Die konkreten Aufgaben eines Medizinproduktebeauftragten können sich, abhängig von der Organisationsstruktur des Rettungsdienstbetriebes, unterscheiden. Medizinprodukteverantwortliche sind in ihrem Zuständigkeitsbereich, wie der Name aussagt, verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der entsprechend geltenden Normen (MPG, MPBetreibV und MPSV).

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit unterstützen bei den internen Prozessen bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten, insbesondere in Zusammenhang mit Meldepflichten. Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sind in Organisationen mit mehr als 20 Beschäftigten seit dem 01.01.2017 vorgeschrieben.

Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) legt fest, dass jeder, der Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet, dabei aufgetretene Vorkommnisse der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden hat.