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Vorabdelegation im Rettungsdienst

Ende Juni hat der Landesausschuss für den Rettungsdienst, die Einführung der sogenannten Vorabdelegation beschlossen. Damit ist es Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern möglich, bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen, die ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragen worden sind.