Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter
Notfallsanitäter bekommen bei ihren Einsätzen künftig mehr Rechtssicherheit und mehr Kompetenzen. Zwei Wochen nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das neben einer umfassenden Ausbildungsreform für medizinische Assistenzberufe auch eine wichtige Rechtsänderung für Einsatzkräfte beinhaltet.
So dürfen Notfallsanitäter künftig auch schon vor Eintreffen des Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patienten vornehmen, wenn diese in Lebensgefahr sind oder wesentliche Folgeschäden drohen. Voraussetzung ist aber, dass diese erlernt wurden und beherrscht werden.
Bislang besteht für Notfallsanitäter die Gefahr, sich strafbar zu machen, wenn sie sich für invasive heilkundliche Maßnahmen oder das Verabreichen von Notfallmedikamenten entscheiden. Der DRK-Landesverband und die DRK-Landesschule hatten in der Vergangenheit mehrfach auf diese Problematik hingewiesen und sich für eine bessere Regelung in diesen Fällen ausgesprochen.
Künftig dürfen Notfallsanitäter das, was sie können und gelernt haben, bis zum Eintreffen des Arztes auch wirklich anwenden. Notfallsanitäter haben die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst.
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