Längere Frist für Rettungsassistenten
Rettungsassistenten, die Notfallsanitäter werden wollen, haben dafür nun etwas länger Zeit. Dafür sorgt eine Änderung des Notfallsanitäter-Gesetzes (NotSanG): Eine Übergangs-Regelung, die anfangs nur für sieben Jahre gedacht war, ist nun auf zehn Jahre verlängert worden. Somit sind noch bis 2023 die Prüfungen im Rahmen dieser Übergangsregel möglich.
„Wir als Landesschule bieten die Prüfungen also auch weiterhin an, noch bis Ende 2023“, sagt Rico Kuhnke, Gesamtschulleiter der DRK-Landesschule Baden-Württemberg. Bislang hat die Schule die Ergänzungsprüfungen für Rettungsassistenten regelmäßig im Programm gehabt, jährlich rund 40 Ergänzungsschulungen an den elf Bildungseinrichtungen. Ab 2021 soll es noch maximal drei bis fünf Termine im Jahr geben: „Mehr brauchen wir einfach nicht mehr, denn schon jetzt haben sich fast alle Rettungsassistenten in Baden-Württemberg nachqualifizieren lassen“, berichtet Kuhnke.
Die Gesetzesänderung kam am 29. November zustande, indem der Bundesrat zustimmte. Sieben Jahre, nachdem das NotSanG und seine ergänzende Ausbildungs- und Prüfungsordnung (NotSanAPrV) in Kraft traten, ändert dieser Beschluss die Übergangsvorschrift nach § 32 NotSanG. Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten können, anders als ursprünglich geplant, nicht nur bis 2020, sondern für weitere drei Jahre die nötigen Schritte zur höheren Qualifikation unternehmen.