Fortbildungspflicht
In der Sitzung der AG Grundsatzfragen am 18. Februar 2021 wurde über die Aussetzung der 30 stündigen Fortbildungspflicht für das Rettungsdienstpersonal nach § 9 Abs. 4 RDG beraten.
Die AG Grundsatzfragen ist zum Entschluss gekommen, dass eine Aussetzung der Fortbildungspflicht im Jahr 2021 – insbesondere auch vor dem Hintergrund der mittlerweile zur Verfügung stehenden E-Learning-Optionen – nicht erforderlich ist.
Info:
Meldung vom 16.02.2021 - Online-Fortbildung für Rettungsdienste