Allgemeine Geschäftsbedingungen 124 4.3. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, kann die Landesschule vom Vertrag zu- rücktreten. 4.4. Die Landesschule ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grund entsprechend Ziffer III.3.3. außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. 4.5. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. 5. Urheberrechte Die in Veranstaltungen vermittelten Ideen, Inhalte und Methoden stehen der freien Nutzung offen. Dagegen sind Veranstaltungsunterlagen (z.B. Präsentationen, Skripte) urheberrechtlich geschützt und nur für den per- sönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Sie dürfen ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden. III. Unterkunft und Verpflegung 1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss 1.1. Für Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen der Landesschule in Pfalzgrafenweiler und Ellwangen gelten zu- sätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen die folgenden Regelungen. 1.2. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Buchungsantrags des Kunden, durch die Landesschule zustande. Vertragspartner sind die Landesschule und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er der Landesschule gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamt- schuldner für alle Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertrag, sofern der Landesschule eine entspre- chende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte ist ferner verpflichtet, sämtliche buchungsrelevanten Infor- mationen, insbesondere diese Geschäftsbedingungen und die jeweilige Hausordnung der Landesschule, an den Kunden weiterzuleiten. 1.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beher- bergung dienenden Zwecken ist unzulässig. Dasselbe gilt für die Übernachtung nicht gemeldeter Personen. Im Falle der Zuwiderhandlung trägt der Kunde, der dies ermöglicht hat, die Beherbergungskosten der Lan- desschule für die Übernachtung und Verpflegung gesamtschuldnerisch mit dieser Person. 1.4. Hat der Kunde Unterbringungsleistungen gebucht und die Landesschule diesen Buchungswunsch des Kun- den bestätigt, wird die Landesschule eine entsprechende Unterbringung zur Verfügung stellen. Ein Anspruch des Kunden auf Unterbringung direkt am Schulungsstandort ist ausgeschlossen. Die Landesschule wird im Falle der externen Unterbringung bestrebt sein, den Zimmerwunsch zu erfüllen, und die Fahrtstrecke zwi- schen Schulungsort und Unterbringung so gering wie möglich halten. Eine Fahrtkostenerstattung durch die Landesschule erfolgt bei externer Unterbringung nicht. Sollte der Teilnehmer bzw. Bucher eine andere als die von der Landesschule vorgeschlagene externe Unterkunft wünschen, und diese externe Unterkunft Mehrkos- ten verursachen, trägt der Teilnehmer / Bucher diese Mehrkosten. 2. Leistungen, Preise 2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leis- tungen geltenden, aktuellen Preise der Landesschule zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Landesschule an Dritte. 2.2. Die Landesschule kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthalts- dauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Beherbergungsbetriebes erhöht. 4. Rücktritt der Landesschule 4.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück- treten kann, ist die Landesschule in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Landesschule die Buchung nicht endgültig bestätigt und damit auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. 4.2. Wird eine vereinbarte oder gemäß diesen Bedingungen verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Landesschule gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, ist die Landesschule ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.