Allgemeine Geschäftsbedingungen III. Unterkunft und Verpflegung 1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss 1.1. Für Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen der Landesschule in Pfalzgrafenweiler und Ellwangen gelten zu- sätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen die folgenden Regelungen. 1.2. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Buchungsantrags des Kunden, durch die Landesschule zustande. Vertragspartner sind die Landesschule und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er der Landesschule gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertrag, sofern der Landesschule eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte ist ferner verpflichtet, sämtliche buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Geschäftsbedingungen und die jeweilige Hausordnung der Landesschule, an den Kunden weiterzuleiten. 1.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherber- gung dienenden Zwecken ist unzulässig. Dasselbe gilt für die Übernachtung nicht gemeldeter Personen. Im Falle der Zuwiderhandlung trägt der Kunde, der dies ermöglicht hat, die Beherbergungskosten der Landesschule für die Übernachtung und Verpflegung gesamtschuldnerisch mit dieser Person. 1.4. Hat der Kunde Unterbringungsleistungen gebucht und die Landesschule diesen Buchungswunsch des Kunden bestätigt, wird die Landesschule eine entsprechende Unterbringung zur Verfügung stellen. Ein Anspruch des Kun- den auf Unterbringung direkt am Schulungsstandort ist ausgeschlossen. Die Landesschule wird im Falle der exter- nen Unterbringung bestrebt sein, den Zimmerwunsch zu erfüllen, und die Fahrtstrecke zwischen Schulungsort und Unterbringung so gering wie möglich halten. Eine Fahrtkostenerstattung durch die Landesschule erfolgt bei externer Unterbringung nicht. Sollte der Teilnehmer bzw. Bucher eine andere als die von der Landesschule vorgeschlagene externe Unterkunft wünschen, und diese externe Unterkunft Mehrkosten verursachen, trägt der Teilnehmer / Bucher diese Mehrkosten. 2. Leistungen, Preise 2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden, aktuellen Preise der Landesschule zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Landesschule an Dritte. 2.2. Die Landesschule kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der weiteren Leistungen des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Beherbergungsbetriebes erhöht. 4. Rücktritt der Landesschule 4.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Landesschule in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Landesschule die Buchung nicht endgültig bestätigt und damit auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. 4.2. Wird eine vereinbarte oder gemäß diesen Bedingungen verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Landesschule gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, ist die Landesschule ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4.3. Ferner ist die Landesschule berechtigt, aus folgenden wichtigen Gründen vom Vertrag außerordentlich zurück- zutreten: • höhere Gewalt oder andere von der Landesschule nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, • wenn während Ferienzeiten sowie während Messen u. ä. Großveranstaltungen in näherer Umgebung der Bildungseinrichtung keine Übernachtungskapazitäten mehr frei sind und somit eine Unterbringung nicht möglich ist, • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden, • die Landesschule begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäfts- betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Landesschule in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Landesschule zuzurechnen ist, • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt, • ein gebuchtes Zimmer nicht rechtzeitig gem. Ziffer III.5.2. in Anspruch genommen wurde, • der Ausbildungs- oder Schulungsvertrag mit dem Kunden beendet wurde, • ein Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt oder • der Kunde gravierend und/oder beharrlich gegen die Schulordnung oder Hausordnung der Landesschule verstößt. 17