Die Betriebssanitäter können jetzt Kolleginnen und Kollegen mit Herz-Kreislauf-Störungen, Atemstörungen, Störungen des Bewusstseins oder anderen Verletzungen versorgen. Sie stellen zukünftig in ihrem Betrieb bis der Rettungsdienst eintrifft die schnelle, qualifizierte und überbrückende Erstversorgung bei medizinischen Notfällen aller Art sicher.
Die Betriebssanitäter müssen sich gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft auch nach Abschluss ihrer Ausbildung regelmäßig mehrere Tage fortbilden. Auch diese Fortbildung bietet die DRK-Landesschule an.